Ablauf & Kosten
Rahmen der Zusammenarbeit

Ablauf

Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit mir auf und schildern mir kurz Ihr Anliegen. Am besten bin ich per E-Mail erreichbar, Sie können mich aber selbstverständlich auch telefonisch kontaktieren. Ich melde mich bei Ihnen zurück, beantworte gerne Ihre ersten Fragen und biete Ihnen bei freien Kapazitäten einen zeitnahen Termin für ein Erstgespräch an. 

Sie kommen zu einem ersten 50-minütigen Gespräch in meine Praxis oder wir vereinbaren auf Wunsch einen Onlinetermin. Im Erstgespräch geht es darum, Ihr Anliegen zu verstehen, zu klären, welche Behandlungsform die richtige sein könnte, und um ein gegenseitiges Kennenlernen. 

Anschließend prüfen Sie, ob Sie sich bei mir wohlgefühlt haben und sich weitere Sitzungen vorstellen können.

Das paartherapeutische Erstgespräch dauert 60 Minuten.

Eine psychotherapeutische Behandlung beginnt mit bis zu 5 probatorischen Sitzungen, den sogenannten „Kennenlernsitzungen“. Diese dienen der Diagnosestellung, der Zielsetzung und der Behandlungsplanung. Im Anschluss beginnt nahtlos zunächst eine Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen. Diese finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.

Psychologische Beratung ist in der Regel zeitlich begrenzt und fokussiert auf klar umrissene Fragestellungen. Die Anzahl und Frequenz der Termine stimmen wir individuell auf Ihren Bedarf ab und sind in der Gestaltung sehr flexibel. Üblicherweise finden Sitzungen alle 3 bis 4 Wochen statt.

Paartherapeutische Termine finden üblicherweise alle 4 Wochen statt und dauern 90 Minuten. Bei dringenderem Bedarf können auch kürzere Abstände gewählt werden. Auch hier sind wir in der Gestaltung flexibel und Sie können jederzeit frei entscheiden, ob weitere Sitzungen für Sie sinnvoll sind. In der Regel sind nach 6 bis 8 Sitzungen Veränderungen in der Paardynamik deutlich spürbar.

Kosten

Ich bin als Psychologische Psychotherapeutin mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie approbiert und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingetragen. Daher erfolgt die Abrechnung über private Krankenversicherungen, die Beihilfe, Berufsgenossenschaften sowie im Rahmen der Heilfürsorge.

Die Vergütung der psychotherapeutischen Sitzungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen. Im Folgenden ein kurzer Überblick über Leistungen auf Selbstzahlerbasis:

Mögliche Zusatzkosten können bei gesonderten Leistungen anfallen. Darunter fallen beispielweise:

  • diagnostische Testungen (z.B. bzgl. ADHS)
  • schriftliche Stellungnahmen oder Gutachterberichte
  • telefonische Beratungen (> 10 Minuten)

 

Zusätzlich anfallende Kosten erläutere ich vorab immer transparent, sodass Sie selbst entscheiden können, ob Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten oder nicht.